Tarife

Pflegerische Spitex-Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Die pflegerischen Spitex-Dienstleistungen richten sich nach den Vorgaben der Krankenpflege-Leistungsverordnung (Art. 7, Absatz 2 KLV) und unterliegen der Krankenkassenpflicht. Diese Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung und nach einer umfassenden Bedarfsabklärung erbracht. Die Einschätzung des Hilfs- und Pflegebedarfs erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal der Spitex, und der voraussichtliche Pflegeaufwand wird dokumentiert.

Einsatzzeiten

Unsere Dienstleistungen stehen Ihnen täglich zwischen 7 und 22 Uhr zur Verfügung, angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse.

Abrechnung

Die Abrechnung der KLV-Leistungen erfolgt in 5-Minuten-Einheiten pro Leistungsart. Bei einem Kurzeinsatz werden jedoch mindestens 10 Minuten in Rechnung gestellt. Die Verrechnung basiert auf den tatsächlich erbrachten Leistungen.

Kundenbeteiligung

Bitte beachten Sie, dass die Spitex-Kundinnen und -Kunden folgende Kosten selbst tragen müssen:

  • Die Jahresfranchise
  • Den gesetzlichen Selbstbehalt von 10 %
  • Eine Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag
Akut- und Übergangspflege

Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der behandelnde Arzt Akut- und Übergangspflege für einen Zeitraum von maximal 14 Tagen verordnen. In diesem Fall sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.

Tarife und Leistungen der Spitex gemäß Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Verrechnungsleistungen

Die Spitex-Leistungen, die wir gemäß der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) anbieten, umfassen verschiedene Kategorien, die in Rechnung gestellt werden:

  1. KLV A: Abklärung und Beratung sowie Koordination
  2. KLV B: Behandlungspflege
  3. KLV C: Grundpflege

Diese Leistungen beinhalten unter anderem:

  • Erstellung und Pflege der Hilfe- und Pflegedokumentation
  • Abklärungen im Zusammenhang mit Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten
  • Berichterstattung an Krankenversicherungen, einschließlich Überweisungsrapporte
Zusätzliche Leistungen

Wir verrechnen auch folgende Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der individuellen Betreuung stehen:

  • Koordinationsleistungen und Organisation von Materialien
  • Bereitstellung von Medikamenten
  • Instruktionen für pflegende Angehörige oder andere beteiligte Organisationen durch unser Spitex-Personal
  • Kontrollanrufe und Absprachen mit Ärzten oder Institutionen
  • Telefonische Beratung für Angehörige oder Bezugspersonen
Tarife für Langzeitpflege in CHF/Stunde
LeistungKlientKrankenkasseGemeinde
KVL A: Abklärung und Beratung inkl.
Quantifizierung des Bedarfs
7.6576.9041.00
KVL B: Untersuchung und Behandlung7.6563.0032.45
KVL C: Grundpfleg7.6552.6029.00
Restkostenregelung

Die verbleibenden Kosten werden gemäß den Richtlinien der Gesundheitsdirektion der öffentlichen Hand (Gemeinden) nach der aktuellen Tabelle für Spitex-Organisationen ohne Auftrag in Rechnung gestellt.

Invalidenversicherung

Die Tarife für Langzeitpflege, die über die Invalidenversicherung abgerechnet werden, sind wie folgt:

LeistungKlientKrankenkasseGemeinde
KVL A: Abklärung und Beratung inkl.
Quantifizierung des Bedarfs
0.00114.960.00
KVL B: Untersuchung und Behandlung0.00114.960.00

Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der behandelnde Spitalarzt Akutund Übergangspflege (AÜP) für maximal 14 Tage verordnen. Hierbei gelten folgende Tarife:

LeistungKlientKrankenkasseGemeinde
KVL A: Abklärung und Beratung inkl.
Quantifizierung des Bedarfs
0.0054.5566.65
KVL B: Untersuchung und Behandlung0.0053.6566.50
KVL C: Grundpflege0.0047.5058.10
Weitere Verrechnungen

Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen können folgende Kosten anfallen:

  • Von der Spitex-Organisation bereitgestelltes zusätzliches Pflegematerial
  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen / nichtpflegerische Spitex-Leistungen (N-KLV)
  • Umtriebsentschädigung (außer in besonderen Fällen wie Spitaleintritt oder Todesfall)
  • Autokilometer gemäß individueller Vereinbarung
  • Kosten für die Betreuung
  • Kosten für zusätzliche Nicht-KLV-Dienstleistungen
Pflegerische Spitex-Leistungen gemäß der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Die Spitex-Leistungen, die nach Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung erbracht werden, unterliegen der Krankenkassenpflicht. Diese Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung und einer bedarfsgerechten Abklärung bereitgestellt. Die Einschätzung des Hilfs- und Pflegebedarfs erfolgt durch qualifiziertes SpitexPersonal, welches den voraussichtlichen Aufwand quantifiziert.

Einsatzzeiten
  • Verfügbarkeit: Täglich zwischen 7 und 22 Uhr sowie nach individueller Absprache.
Abrechnungsmodalitäten

Die Abrechnung der KLV-Leistungen erfolgt in 5-Minuten-Einheiten pro Leistungsart, wobei bei einem Kurzeinsatz mindestens 10 Minuten berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt pro erbrachter Dienstleistung.

Kostenbeteiligung

Die Spitex-Kundinnen und -Kunden sind für folgende Kosten selbst verantwortlich:

  • Jahresfranchise
  • Gesetzlicher Selbstbehalt von 10%
  • Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag
Besondere Regelungen

Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der behandelnde Arzt Akut- und Übergangspflege (AÜP) für maximal 14 Tage verordnen. In diesem Zeitraum sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.

Tarife für Langzeitpflege (in CHF/Stunde)

LeistungKlientKrankenkasseGemeinde
KLV A: Abklärung und Beratung inkl.
Quantifizierung des Bedarfs
7.6576.9041.00
KLV B: Untersuchung und Behandlung7.6563.0032.45
KLV C: Grundpflege7.6552.6029.00

Die Restkosten werden gemäß den Vorgaben der Gesundheitsdirektion der öffentlichen Hand (Gemeinden) nach der gültigen Tabelle für SpitexOrganisationen ohne Auftrag in Rechnung gestellt.

Tarife für Invalidenversicherung (in CHF/Stunde)
LeistungKlientKrankenkasseGemeinde
KVL A: Abklärung und Beratung inkl.
Quantifizierung des Bedarfs
0.00114.960.00
KLV B: Untersuchung und Behandlung0.00114.960.00
Tarife für Unfall- und Militärversicherung (in CHF/Stunde)
LeistungKlientKrankenkasseGemeinde
KLV: Abklärung und Beratung inkl.
Quantifizierung des Bedarfs
0.00114.960.00
KLV B: Untersuchung und Behandlung0.0099.960.00
KLV C: Grundpflege0.0090.000.00
Tarife für Akut-
und Übergangspflege (AÜP) (in CHF/Stunde)
LeistungKlientKrankenkasseGemeinde
KLV: Abklärung und Beratung inkl.
Quantifizierung des Bedarfs
0.0054.5566.55
KLV B: Untersuchung und Behandlung0.0053.6566.50
KLV C: Grundpflege0.0047.5058.10
Abgerechnete Leistungen

Die folgenden Leistungen werden gemäß der Krankenpflege-
Leistungsverordnung (KLV) verrechnet:

  1. KLV A: Abklärung und Beratung sowie Koordination
  2. KLV B: Behandlungspflege
  3. KLV C: Grundpflege

Zusätzlich beinhalten diese Leistungen das Erstellen und Bearbeiten von Hilfeund Pflegedokumentationen, sowie Abklärungen mit Institutionen wie Spitälern oder Ärzten. Auch die Erstellung von Berichten, etwa Überweisungsrapporte bei einem Spital- oder Heimaufenthalt, gehört dazu.

Wir verrechnen auch administrative Arbeiten, die im Zusammenhang mit unseren Kundinnen und Kunden im Büro erbracht werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Koordinationsleistungen
  • Organisation von Materialien
  • Bereitstellung von Medikamenten
  • Instruktionen für pflegende Angehörige oder andere beteiligte Organisationen
Spezielle Dienstleistungen

Im Spitex-Zentrum bieten wir spezielle Dienstleistungen an, die beispielsweise folgende Leistungen umfassen:

  • Kontrollanrufe
  • Absprachen mit Ärzten oder Institutionen
  • Telefonische Beratungen von Angehörigen oder Bezugspersonen
Weitere abgerechnete Leistungen

Zusätzlich verrechnen wir:

  • Von der Spitex-Organisation abgegebenes, zusätzliches Pflegematerial
  • Hauswirtschaftsleistungen/Nicht-pflegerische Spitex-Leistungen (N-KLV)
  • Umtriebsentschädigung (Ausnahmeregelungen gelten bei Spitaleintritt und im Todesfall)
  • Autokilometer gemäß Vereinbarung
  • Kosten für Betreuung
  • Kosten für weitere Nicht-KLV-Dienstleistungen
Hauswirtschaftsleistungen (N-KLV)

Hauswirtschaftsleistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung. Diese werden jedoch ebenfalls aufgrund einer ärztlichen Verordnung und einer Bedarfsermittlung erbracht, analog den Bestimmungen der KLV-Leistungen.

Die Klärung und Beantragung allfälliger Ansprüche aus KrankenkassenZusatzversicherungen obliegt der Kundin bzw. dem Kunden. Die N-KLVLeistungen werden in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet, wobei die Verrechnung pro geleisteten Einsatz erfolgt.

Tarife für Hauswirtschaftsleistungen (in CHF/Stunde)
LeistungKlientKrankenkasseGemeinde
Abklärung und Beratung inkl. Quantifizierung des Bedarfs80.00Rückzahlung gemäß
Zusatzversicherung der KK
0.00
Hauswirtschaftsleistungen50.00Rückzahlung gemäß
Zusatzversicherung der KK
0.00
Weitere Nicht-KLV-Dienstleistungen
Die folgenden Nicht-KLV-Dienstleistungen können in Anspruch genommen werden:
LeistungKosten
Kurzfristige Absagen des Einsatzes (< 24 h vorher)Nach Vereinbarung
Betreuung durch nichtdiplomiertes Personal65.–/Stunde
Betreuung durch diplomiertes Personal90.–/Stunde
Fahrten1.–/Kilometer
Weitere Dienstleistungen70.–/Stunde
- Botengänge (z.B. Medikamente besorgen, Transport von Krankenmobilien)
- Zusätzliche Reinigungsarbeiten
- Saisonale Aufräumarbeiten
- Spezialeinkäufe (z.B. Kleider, Schuhe usw.)
- Begleit- und Besuchsdienste

Diese „Weitere Dienstleistungen“ werden ausschließlich für Kundinnen und Kunden der Spitex erbracht und nur bei ausreichender personeller Kapazität angeboten.

Kostenübernahme durch Versicherer

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt mit den Krankenkassen im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) gemäß Art. 1.

  • Pflegerische Leistungen nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) werden nach Möglichkeit direkt mit den Unfallversicherern abgerechnet. Ist dies nicht möglich, werden die Kosten den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnungen können nach Bezahlung an die zuständige Unfallversicherung zur Rückvergütung eingereicht werden.
  • Nichtpflegerische Spitex-Leistungen (N-KLV) werden ebenfalls den Kundinnen und Kunden verrechnet. Teilweise erstatten Zusatzversicherungen der Krankenkassen diese Kosten.
  • Patientenbeteiligungen sind immer von den Kundinnen und Kunden zu tragen. Ungedeckte Spitex-Leistungen können in bestimmten Fällen über Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden.
  • Hilflosenentschädigung: Menschen im AHV-Alter haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Informationen hierzu sind bei den zuständigen AHV/IV-Stellen oder den Sozialberatungen der Gemeinden erhältlich.
Zuschläge für Nicht-KLV-Leistungen

Zusätzliche Kosten können in Form von Zuschlägen anfallen:

ZuschlagKosten
Wochenend- und Feiertagszuschlag (7 bis 22 Uhr)8.–/Stunde
Schichtzulage (Montag bis Freitag, 20 bis 22 Uhr)8.–/Stunde
Nachtzuschlag (22 bis 7 Uhr)35.–/Stunde
Pikettdienst bei intensiver Betreuungssituation85.–/Nacht

Nichtkassenpflichtige Leistungen müssen grundsätzlich von den Kundinnen und Kunden selbst bezahlt werden. In gewissen Fällen können diese durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden. Es ist ratsam, vorab die eigene Krankenversicherung zu kontaktieren.